Die Schweiz muss mehr Pflegefachpersonen ausbilden und es braucht bessere Arbeitsbedingungen, damit sie im Beruf bleiben. Denn diese Berufsgruppe ist unverzichtbar für die Grundversorgung.
Dem SBK ist zugetragen worden, dass bestimmte Arbeitgeber ihrem Personal vorsorglich untersagen, am Arbeitsplatz Werbung für die Pflegeinitiative zu machen bzw. sich dort für ein JA! zu engagieren. Das ist unzulässig.
Es erscheint uns umso wichtiger, den Pflegenden Sicherheit zu vermitteln und sie über ihre diesbezüglichen Rechte (und Pflichten) zu informieren. Der SBK hat die Rechtslage geklärt und in einem Merkblatt zusammengefasst.
Folgende Punkte sind besonders hervorzuheben:
Aus arbeitsrechtlicher Sicht ist es unbedenklich, z.B.
Wo der Arbeitgeber die Initiative nicht unterstützt, darf auf keinen Fall der gegenteilige Eindruck erweckt werden; sondern es muss immer klar zum Ausdruck kommen, dass es sich um die Meinungsäusserung der betreffenden Mitarbeiter:innen bzw. um die Anliegen ihres Verbandes handelt.
Merkblatt hier auch zum Download