Antrag für die Rückerstattung des Solidaritätsbeitrags


Kanton Aargau

Ab sofort können Sie mit dem Webformular den Solidaritätsbeitrag 2023 rückerstattet bekommen. 

 

Für die Rückerstattung muss eine Kopie des Lohnausweises hochgeladen werden. Die Lohndaten können abgedeckt werden, wir benötigen lediglich die Personalien und den Zeitraum des Lohnbezuges auf dem Dokument. Daraus muss ersichtlich sein, dass in der betreffenden Zeit in einem Spital oder einer Klinik im Geltungsbereich des Gesamtarbeitsvertrages für die Aargauer Kantonsspitäler gearbeitet wurde.


Kanton Solothurn

Alle dem GAV Solothurn unterstellten Arbeitnehmenden bezahlen einen monatlichen Solidaritätsbeitrag.

Der vom Lohn abgezogene Solidaritätsbeitrag wird den SBK Mitgliedern auf Antrag zurückerstattet.

Die Angaben des Arbeitnehmenden im Rückerstattungsantrag müssen vom Arbeitgeber bestätigt werden.

Damit verringert sich der SBK-Mitgliederbeitrag um ganze 60 Franken,

und trotzdem können Sie von all unseren Dienstleistungen profitieren.

Da lohnt es sich Mitglied zu sein!

Senden Sie das Formular ausgefüllt zurück und wir vergüten Ihnen den Betrag!!
per Mail oder per Post an:


SBK AGSO
Laurenzenvorstadt 129
5000 Aarau

 

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Antrag Rückerstattung 2023
SBK Rückerstattung Solidaritätsbeitrag G
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